Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
(d.h. Therapiebeginn vor dem 21. Geburtstag)
Regelversorgung für gesetzlich Versicherte
Im
Rahmen der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte ist es
möglich, folgende
psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch zu nehmen:
► Sprechstunde (Erstgespräch):
Die Sprechstunde hat v.a. folgende Aufgaben:
Erstes
Kennenlernen; erste und vorläufige diagnostische Einschätzung;
Patientenaufklärung; Regelung von Formalia; gegebenenfalls
"Weichenstellung" bezüglich anderweitiger Untersuchungen
oder Behandlungen; Einschätzung, ob eine Psychotherapie
voraussichtlich nötig und sinnvoll ist; gegebenenfalls Vereinbarung weiterer Termine. Zur ersten Sprechstunde sind mitzubringen: Gesundheitskarte - bzw. Versichertenkarte - und möglichst auch Vorbefunde. Eine Sprechstunde dauert normalerweise 50 Minuten. Nicht selten sind mehrere Sprechstunden erforderlich, damit genauere Ergebnisse erzielt werden können.
►Probe-Therapie:
Die Probetherapie hat v.a. folgende Aufgaben:
Vertiefte
diagnostische Einschätzung; Einschätzung, ob Patient
und Therapeut zueinander passen; ggf. Erstellung des Therapieplans
und des Therapieantrags. (Parallel sucht der Patient den Hausarzt/Kinderarzt auf, um einen "Konsiliarbericht" erstellen zu lassen.) Die Probe-Therapie umfasst je nach Patient und Alter bis zu sechs Sitzungen zu je 50 Minuten.
►Eine bis zwei Anamnesesitzungen: Die Anamnesesitzungen haben v.a. folgende Aufgabe: Rekonstruktion der Lebensgeschichte des Patienten zum biografisches Verständnis seiner Problematik.
►Akuttherapie: Die Akuttherapie bietet die Möglichkeit, ohne großen bürokratischen Aufwand rasch psychotherapeutische Hilfe zu bekommen. Dies ist z.B. bei akuten Krisensituationen wichtig. Sie umfasst 15 Sitzungen zu je 50 Minuten. Anschließend besteht die Möglichkeit, in eine umfangreichere Therapie einzusteigen.
►Kurzzeittherapie: Die Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen zu je 50 Minuten. Sie ist in zweit Therapieabschnitte von jeweils zwölf Sitzungen aufgeteilt.
►Langzeittherapie:
Die Langzeittherapie umfasst i.d.R. mindestens 50
Sitzungen zu je 50 Minuten.
►Niederfrequente therapeutische Gespräche: Maximal ein Termin pro Monat zu je 50 Minuten.
Bei Therapien mit Kindern stehen eher spieltherapeutische Methoden im Vordergrund, bei Therapien mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewinnen erlebnisorientierte sowie künstlerisch-gestalterische Ansätze und schließlich das Therapiegespräch mehr und mehr an Bedeutung.
Pro Woche finden im Normalfall - je nach Indikation - eine bis zwei Sitzungen statt. Bei Therapien mit Kindern und jüngeren Jugendlichen gibt es auch regelmäßig Termine für die Eltern bzw. andere Bezugspersonen.
Im Zentrum der Behandlung steht der jeweilige betroffene Mensch mit seiner gesamten Persönlichkeit. Der Ansatz der Behandlung gilt daher diesem Menschen in seiner psychischen Gesamtheit und seinem Lebensumfeld, nicht nur der Behandlung eines einzelnen, oberflächlich wahrnehmbaren Symptoms.
Der Ursprung dieser Therapiemethodik liegt in der klassischen Psychoanalyse; durch ausgesprochen vielfältige Veränderungen, Ergänzungen, Bereicherungen, Differenzierungen, Korrekturen und nicht zuletzt Einflüsse anderer Therapieformen unterscheiden sich die modernen psychoanalytisch ausgerichteten Psychotherapieansätze aber doch erheblich von der ursprünglichen Psychoanalyse.
Das tiefenpsychologisch fundierte Therapieverfahren kann es bei einer großen Vielfalt von unterschiedlichsten Erkrankungen nutzbringend angewandt werden, zumal es zahlreiche Einzelmethoden umfasst.
Wichtiger
Hinweis:
Welche der o.g. Leistungen in Anspruch genommen werden kann bzw.
muss, ist - ähnlich wie bei einer Medikation - eine fachliche
Entscheidung und eine Frage der Indikation. Sie hängt eng mit der
Art der vorliegenden Problematik zusammen. Es ist daher nicht
möglich, als Patient oder Eltern eine therapeutisch nicht begründete Entscheidung zu treffen, welche dieser Leistungen für
die vorliegende Problematik erforderlich ist, sondern dies ist vom Therapeuten zu beurteilen. Dies gilt insbesondere
auch für die benötigte Anzahl und Frequenz der Psychotherapietermine.
Versorgung für privat Versicherte
Die
Kostenübernahme bezüglich Leistungsart und -umfang hängt von den
konkreten Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte
erkundigen Sie sich daher im Zweifelsfall
bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Möglichkeiten und setzen Sie sich dann mit mir in Verbindung - auch wenn Ihre Versicherung die Kosten nicht übernehmen sollte. Denn dann ist zu prüfen, ob es andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Siehe hierzu auch: 06.2. Kosten.
Suchen Sie statt einer tiefenpsychologisch fundierten eine analytische Psychotherapie?
Nehmen
Sie deswegen doch einfach mit mir Kontakt auf, um zu klären, ob dies
in Ihrem konkreten Fall möglich ist.
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Einzeltherapie für Erwachsene
(d.h. Therapiebeginn nach dem 21. Geburtstag)
Einzeltherapien für Erwachsene sind in meiner Praxis nur in besonderen, begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet meine ergänzende Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie. Die Kosten für die entsprechenden Leistungen können - in Abhängigkeit von den jeweiligen Vertragsbedingungen - dann gegebenenfalls von privaten Krankenversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen übernommen werden. Ansonsten sind sie selbst zu übernehmen.
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene