06.2. Kosten

Übersicht über die Kosten meiner psychotherapeutischen Leistungen und über Möglichkeiten der Kostenübernahme (s.a. 06.3. Buchung):

Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (mit Therapiebeginn vor dem 21. Geburtstag)

Gesetzlich Versicherte:

Abgerechnet wird über die Krankenkasse nach EBM*.

Die ergänzenden Therapiestunden für die Eltern/Bezugspersonen werden im Rahmen der Kindertherapie mit abgerechnet.

Zuzahlungen fallen bei Inanspruchnahme der Regelversorgung nicht an. Gewünschte Wahlleistungen außerhalb der Regelversorgung (z.B. telefonische Elternberatungen) werden privat nach GOP* in Rechnung gestellt

Privat Versicherte:

Abgerechnet wird nach GOP*

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Therapieleistungen Ihnen in welchem Umfang bei Kostenübernahme durch Ihre Versicherung zustehen.

Selbstzahler:

Abgerechnet wird nach GOP*

Bitte nehmen Sie auch bei Bedürftigkeit auf jeden Fall mit mir Kontakt auf - möglicherweise übernimmt z.B. das Jugendamt die Kosten.

______________________________

Analytische Einzeltherapien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (d.h. mit Therapiebeginn vor dem 21. Geburtstag)

- bitte setzen Sie sich bei Interesse an analytischer Therapie mit mir in Verbindung - alle Einzelheiten können dann persönlich besprochen werden -

______________________________

Weitere einzeltherapeutische Leistungen, Therapie-Seminare und psychotherapeutische Zusatzangebote (altersübergreifend)

Gesetzlich Versicherte:

Es besteht für diese Leistungen zumeist keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Gegebenenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung (s.u.). Ansonsten s.u. "Selbstzahler".

Privat Versicherte, bzw. privat Zusatzversicherte:

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für die betreffende Leistung - insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - nach GOP* übernimmt

Andernfalls ist zu prüfen, ob die Kasse - entsprechend - die Kosten nach GebüH* übernimmt.

Ansonsten: S.u. "Selbstzahler"

Selbstzahler:

Die Kosten für Einzeltherapien werden jeweils gesondert vereinbart.

Für Therapie-Seminare und Zusatzangebote sind die Kosten zuvor festgelegt. Informationen hierzu siehe 05.2. Therapie-Seminare, 05.3. Zusatzangebote

Grundsätzlich gilt bei Selbstzahlern dieser Art von Leistungen die Einschätzung des GebüH* als ungefährer Orientierungswert für den betreffenden Kostenaufwand, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.

Bitte nehmen Sie auch bei Bedürftigkeit mit mir Kontakt auf - gegebenenfalls bestehen dennoch Finanzierungs- oder Kostenübernahmemöglichkeiten.

______________________________

* Abkürzungen: "EBM" (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) betrifft die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen; "GOP" (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) betrifft psychotherapeutische Privatleistungen - der Nennwert ist i.d.R. noch mit dem Hebefaktor 2,3 zu multiplizieren; "GebüH" (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) - der Nennwert ist i.d.R. noch mit dem Hebefaktor 1,5 zu multiplizieren

© Andreas Schopp, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, 80686 München Laim

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene