06.1. Ablauf

Psychotherapie in sieben Schritten

Vielleicht haben Sie sich ja schon für eine Therapie entschieden, oder vielleicht haben Sie auch noch Zweifel, ob eine Therapie das Richtige für Sie ist. Was ist jetzt zu tun? - Der hier beschriebene Ablauf orientiert sich an der Vorgehensweise bei der Einzeltherapie gesetzlich Versicherter. Privat Versicherte möchten sich bitte bei ihrer Kasse nach erforderlichen Abweichungen hiervon erkundigen, da es hier Unterschiede je nach Versicherungsvertrag gibt.

Schritt 1: Anruf und Terminvereinbarung

Am besten ist zuerst ein kurzer Telefonanruf bei mir unter der Telefonnummer 089 – 651 85 02 zu meinen Telefonzeiten: Dienstag und Donnerstag 7.45 – 8.10 Uhr; Mittwoch 13.35 - 14.25 Uhr. Oder, wenn es zu diesen Zeiten nicht möglich ist, bitte eine kurze Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen – ich rufe dann gerne zurück (bitte immer Namen und Telefonnummer nennen). Wir können dann am Telefon eine unverbindliche therapeutische Sprechstunde als Erstgespräch vereinbaren. Am Telefon frage ich noch nicht nach psychischen Problemen, sondern es geht v.a. um die Sprechstunden-Terminvereinbarung. Auch eine ausführlichere psychologische Beratung findet am Telefon noch nicht statt. Privat Versicherte erkundigen sich danach am besten bei Ihrer Krankenkasse, für welche Psychotherapieleistungen die Kosten übernommen werden.

Schritt 2: Unverbindliche psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch)

Zur psychotherapeutischen Sprechstunde kommen meist die Kinder zusammen mit ihren Eltern; Jugendliche - und ohnehin junge Erwachsene - kommen oft schon allein. Ich erfahre dann, was der Grund für das Kommen ist, informiere über die Psychotherapie und versuche, mir ein erstes Bild von der Problematik zu machen. Die Patienten können umgekehrt feststellen, ob sie sich bei mir als dem Therapeuten und in meiner psychotherapeutischen Praxis gut aufgehoben fühlen. Hier lassen sich auch in Ruhe alle offenen Fragen klären. Wenn sich beide Parteien entscheiden, weiter zu machen, werden dann zusätzliche Termine vereinbart: Wenn nötig, weitere Sprechstunden für grundsätzliche Klärungen oder diagnostische Tests ; und in der Regel zusätzlich auch eine „Anamnesestunde“ (d.h. Bericht über die Lebensgeschichte des Patienten bzw. der Patientin). Wenn keine weiteren Sprechstunden nötig sind, können gleich Termine für die Probe-Therapie vereinbart werden. Schließlich muss man auch noch einige Formulare ausfüllen. Gesetzlich Versicherte bringen zum psychotherapeutischen Erstgespräch die Gesundheitskarte des Patienten/der Patientin mit - privat Versicherte entsprechend die Versichertenkarte - und möglichst auch in Kopie alle Unterlagen, die schon vorliegen. (Arztberichte, Krankenhausunterlagen, Testergebnisse, die letzten Schulzeugnisse etc.). Die psychotherapeutische Sprechstunde dauert ca. 50 Minuten. Wichtig ist es, möglichst pünktlich zu kommen, also nicht zu spät, aber auch nicht zu früh.

Da die Sprechstunde eine spezielle Form hat, empfehle ich sehr, auch noch die anschließenden Probe-Therapietermine zu nutzen, um vor der Therapie-Entscheidung einen wirklich fundierten Eindruck zu gewinnen.

Schritt 3: Probe-Therapietermine und Anamnesestunde

In den folgenden Probe-Therapie-Stunden (je nach Patient bis zu sechs Termine zu je 50 Minuten) finden psychotherapeutische Gespräche statt; Kinder haben hier auch die Gelegenheit zum therapeutischen Spielen. Eine weitere Therapie-Stunde ist dann für die „Anamnese“ reserviert. Hier wird über die bisherige Lebensgeschichte des Patienten/der Patientin berichtet. Meistens macht das bei Kindern die Mutter oder der Vater; Jugendliche und insbesondere junge Erwachsene berichten gelegentlich auch selbst. Am Ende dieser Probe-Therapiephase steht die Entscheidung, ob ein Einstieg in eine Therapie sinnvoll, erforderlich, möglich und gewünscht ist. Wenn „ja“, geht es nun darum, welche Art der Therapie geeignet ist. Dann schreibt der Therapeut - bei gewünschter Kostenübernahme für eine Langzeit-Therapie durch die gesetzliche Krankenkasse - in anonymisierter Form einen Bericht, der von der Kasse an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet wird. Der Patient/die Patientin – oder die Eltern – stellen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf die Finanzierung der Therapie. Außerdem bringen sie dem Therapeuten einen kurzen „Konsiliarbericht“ von ihrem Hausarzt/Kinderarzt. So wird sicher gestellt, dass ggf. auch körperliche Aspekte ausreichend berücksichtigt werden.

Schritt 4: Gegebenenfalls Durchführung der Therapie

Wenn - bei gesetzlich Versichterten - die Psychotherapie befürwortet und von der Krankenkasse genehmigt wurde, ist es möglich, damit zu beginnen. Je nach Problematik und Art der Therapie finden dann wöchentlich in der Regel eine bis drei Therapiestunden (je 50 Minuten) statt. Bei Kindern und jüngeren Jugendlichen kommen normalerweise immer nach ca. vier Therapie-Stunden auch die Eltern zu einer eigenen Sitzung. Auch diese Therapie-Sitzungen dauern 50 Minuten. Eine Akuttherapie umfasst normalerweise 15 Sitzungen, eine Kurzzeittherapie 24 Sitzungen in zwei Abschnitten, eine Langzeittherapie normalerweise nicht weniger als 50 Sitzungen. (Bei privat Versicherten hängen die Therapiemöglichkeiten vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.) In den Kindertherapien steht normalerweise das therapeutische Spiel, in den Jugendlichentherapien stehen üblicherweise neben dem therapeutischen Gespräch kreative und erlebnisorientierte Therapiemethoden, und in der Erwachsenentherapie stehtvorwiegend das therapeutische Gespräch im Vordergrund.

Schritt 5: Abschied oder Verlängerung der Therapie

Am Ende der Therapie steht die besonders wichtige Abschieds-Phase. Sie muss sorgfältig und in einer heilsamen Weise durchgeführt werden, da ansonsten bisher Erreichtes wieder gefährdet werden könnte. Falls jedoch alle genehmigten Therapie-Stunden fast aufgebraucht sind, die Problematik aber teilweise noch weiter besteht, kann eventuell noch eine Verlängerung der Therapie beantragt werden. (Sollte die Problematik früher als erwartet beendet sein, endet die Therapie - nach einer erforderlichen Stabilisierungs- und Abschieds-Phase - naheliegenderweise schon früher.)

Schritt 6: Gegebenenfalls Nachsorge

Je nach Problematik gibt es Patienten, für die es am besten ist, nach einer Therapie wieder ganz "auf eigenen Beinen zu stehen" - und andere, die noch eine gewisse Unterstützung benötigen. Für letztere besteht die Möglichkeit, auch nach der Therapie noch Nachsorge-Stunden zu bekommen, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können.

Schritt 7: Gegebenenfalls "Katamnese"-Fragebogen

Einige Zeit nach Beendigung der Therapie erhalten ehemalige Patientinnen und Patienten gegebenenfalls einen "Katamnese-Fragebogen". Dies ist ein Instrument der Qualitätssicherung und dient der Kontrolle, ob Therapiefortschritte auch nachhaltige Wirkung haben. Ich bitte sehr darum, diesen - anonymen - Fragebogen dann ausgefüllt zurückzuschicken.

Haben Sie weitere Fragen? Gerne können Sie mich auch persönlich ansprechen. Siehe: 01. Erstkontakt

© Andreas Schopp, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, 80686 München Laim

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene